25-Personen-Regelung bremst Sportbetrieb

Niessl: "Maskenpflicht im Schulsport überdenken!"
FOTO © Sport Austria/Leo Hagen
FOTO © Sport Austria/Leo Hagen

Am Dienstag ist die novellierte Fassung der Corona-Verordnung in Kraft getreten. Ein darin weiterhin enthaltener Punkt bereitet Österreichs Sport Kopfzerbrechen: Sportveranstaltungen, also auch Trainings und Spiele, sind demnach nur mit maximal 25 Personen (inkl. Ersatzspieler:innen etc.) indoor wie outdoor gestattet. Spitzensport ist davon zwar ausgenommen, allerdings trifft diese Regelung den Breitensport.

Der Spiel- und Trainingsbetrieb in unteren Ligen – von Basketball über Eishockey, Handball, Faustball, Fußball bis zu Volleyball – wird davon u.a. ebenso beeinträchtigt wie Vorbereitungsspiele von Fußball-Bundesligisten gegen unterklassige Vereine. Sport Austria hat das Gesundheitsministerium auf diesen Umstand hingewiesen und folgende Antwort erhalten: „Nachdem derzeit – im Unterschied zu vorherigen Verordnungen – nicht auf die typische Mannschaftsgröße abgestellt wird, sind derzeit auch die Ersatzspieler in die Höchstzahl einzurechnen.“ Sport Austria-Präsident Hans Niessl: „Österreichs Sport bekennt sich zur Pandemiebekämpfung und hat sich immer an die Regeln gehalten. Es ist gut und richtig, dass der Sport generell offen bleibt, besonders zu begrüßen ist, dass die nun geltende Maskenpflicht im Freien bei der Sportausübung entfällt, aber der Punkt der Gruppengröße erschwert den Sportbetrieb über Gebühr! In bestimmten Fällen führt das bis zu dessen Einstellung! Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.“

Dabei verfügt der organisierte Sport (2 G-Regel) weiterhin über ein gutes Contact-Tracing und über funktionierende Präventionskonzepte (nur rund 0,1% der Corona-Fälle waren im Schnitt der vergangenen Monate auf Sport zurückzuführen). Niessl: „Wir hoffen deshalb auf ein Umdenken im Ministerium: Es muss wieder die für eine Sportart typische Teilnehmer:innen-Zahl zugelassen werden!“

Die Quarantäne-Empfehlung des Gesundheitsministers erleichtert hingegen den Sportbetrieb. Da Dreifach-Geimpfte nicht mehr als Kontaktpersonen gelten, müssen diese folglich auch nicht mehr in Quarantäne. Außerdem ist für Isolierte nun auch nach dem fünften Tag eine Freitestung möglich. Niessl: „Hier hatte man die gesamtgesellschaftliche Situation im Blick und eine praxisbezogene Empfehlung ausgesprochen, die 25er-Regel für den Sport ist hingegen nicht zu Ende gedacht.“

Beim Thema „Maskenpflicht“ gibt es es ein Paradoxon zwischen der den Sport betreffenden Verordnung und der Anordnung aus dem Bildungsministerium für den Schulsport. Während im Breiten- und Spitzensport bei der Sportausübung keine Maskenpflicht besteht, müssen Kinder und Jugendliche im Sportunterricht, obwohl dreimal die Woche getestet, sehr wohl eine tragen. Niessl: „Es ist zu begrüßen, dass man im Bildungsbereich erkannt hat, dass Sport für die Entwicklung der Schüler:innen wichtig ist und ihn trotz Omikron weiterhin ermöglicht, aber ich hoffe, dass die Maskenpflicht bei der Sportausübung nochmals überdacht wird. Das ist eine große körperliche Belastung für unsere Kinder!“

im Auftrag von Sport Austria

Kategorien
Alles Sport - Presseinfo

ÄHNLICHE ARTIKEL