Prävention sexualisierter Gewalt: Sport beschließt Maßnahmen

Best Practice-Liste oder mit gutem Beispiel voran
BSO-Präsident Rudolf Hundstorfer © BSO/HAGENpress
BSO-Präsident Rudolf Hundstorfer © BSO/HAGENpress

Der organisierte österreichische Sport nimmt seine Verantwortung für den Schutz der Menschen, besonders der Kinder und Jugendlichen, in den Sportvereinen und Sportverbänden ernst. Rainer Rößlhuber, Geschäftsführer der Österreichischen Bundes-Sportorganisation (BSO): „Die im Jahr 2017 öffentlich breit diskutierten Fälle zeigen deutlich, dass die in den vergangenen Jahren mit der Gründung des Vereins 100% Sport, der Kooperation mit der Opferschutzeinrichtung ,die Möwe‘ und der Umsetzung der EU-Initiative für Gender Equality im Sport gesetzten Maßnahmen äußerst notwendig waren.“

Die SpitzenvertreterInnen der heimischen Sportorganisationen haben nun in der jüngsten Sitzung des BSO-Präsidiums ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Umsetzung im Sport beschlossen:

Das im November 2017 veröffentlichte 5-Punkte-Programm der BSO und des Vereins 100% Sport wird noch um die Erkenntnisse aus der Vernetzung mit den Opferschutzeinrichtungen zu Präventions- und Interventions-Maßnahmen ergänzt.

Die Zusammenarbeit zwischen den Opferschutzeinrichtungen und den Sportorganisationen wird auf Bundesebene fix verankert und durch eine Vernetzung auch auf Länderebene erweitert.

Etablierte Säulen der Präventionsarbeit wie die Kinderschutzrichtlinien der Kinder- und Jugendanwaltschaften werden
schrittweise im Alltag der Sportvereine verankert.

Beratungspersonal bei Opferschutzeinrichtungen wird in Schulungen über Struktur und Organisation des Sports informiert.

Der österreichische Sport wird dem Thema „Prävention von Gefahren des Missbrauchs im Sport“ über die aktuelle mediale Aufmerksamkeit hinaus die nötige Wertschätzung geben. Zu diesem Zweck wird eine Anerkennungskultur für Verbände, Vereine und Personen entwickelt, die Vorbild beim Schutz der Menschen im Sport sind. Eine Best-Practice-Liste für Projekte und Institutionen, die bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eine erweiterte Strafregisterbescheinigung der BetreuerInnen einholen, ist dazu ein erster Schritt.

BSO-Präsident Rudolf Hundstorfer: „Wir sind dankbar für den Input und die Unterstützung der Expertinnen und Experten aus dem Kinder- und Jugendschutz. Der starke Zuspruch der Verantwortlichen aus dem Sport zu den Maßnahmen der BSO zeigt, dass in den vergangenen Monaten ein neues Bewusstsein für das Thema entstanden ist. Mit den jetzt beschlossenen Maßnahmen tragen wir zu einem sicheren und verantwortungsvollen Klima im Sport bei und gewährleisten, dass unsere Vereine bei ihrer so wichtigen Arbeit auch in Zukunft das Vertrauen ihrer 2,1 Millionen Mitglieder genießen!“

Die Maßnahmen des 5 Punkte Programms auf einen Blick:

  • 100 geschulte Vertrauenspersonen im Sport bis Mitte 2018
  • 67 Aufklärungs- und Infotermine zum Thema in den Vorstandssitzungen der Bundesverbände bis Mitte 2018
  • Empfehlung der Einholung von Strafregisterbescheingungen für SportbetreuerInnen
  • Fortbildungsprogramm für die Vereinsebene in jedem Bundesland
  • Vernetzung mit externen ExpertInnen zu Opferschutz

[BSO]

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