BSO-Präsident Rudolf Hundstorfer: „Wichtige Weichenstellung für den heimischen Sport!“

Nationalrat beschließt Bundes-Sportförderungsgesetz
BSO-Präsident Rudolf Hundstorfer © BSO/Leo Hagen
BSO-Präsident Rudolf Hundstorfer © BSO/Leo Hagen

Der Österreichische Nationalrat hat am Donnerstag das neue Bundes-Sportförderungsgesetz mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP beschlossen.

BM a.D. Rudolf Hundstorfer, Präsident der Österreichischen Bundes-Sportorganisation (BSO) und am Donnerstagvormittag auf der Galerie des Nationalratssitzungssaals, freut sich über diesen Beschluss und „diese für den heimischen Sport so wichtige Weichenstellung“. Das Gesetz war als Initiativantrag in das Parlament eingebracht worden. Der Beschluss vor dem Sommer gewährleistet ein Inkrafttreten des Bundes-Sportförderungsgesetzes mit 2018 und ermöglicht eine reibungslose Übernahme der Förderagenden durch die neue Bundes-Sport GmbH.

Hundstorfer: „Der gesamte in der Bundes-Sportorganisation vertretene österreichische Sport war in den Gesetzwerdungsprozess voll eingebunden und steht daher auch voll dahinter. An dieser Stelle nochmals ein großes Dankeschön für die hervorragende Mitarbeit der Expertinnen und Experten der Dach- und Fachverbände. Mein Dank gilt natürlich auch Sportminister Mag. Hans Peter Doskozil für sein Engagement und die gute Kooperation.“

BSO-Präsident Rudolf Hundstorfer konnte ein ausgezeichnetes Ergebnis für den österreichischen Sport am Verhandlungstisch erzielen. Wesentliche Eckpunkte davon sind:

•   Die Autonomie des Sports und dessen Verbände bleibt gewahrt. Diese spiegelt sich im Sinne einer Mehrheit der BSO-  Vertreterinnen und -vertreter in den Organen der Bundes-Sport GmbH wider.

• Durch die Zusammenführung der gesamten Bundes-Sportförderung in der Bundes-Sport GmbH wird die Förderabwicklung maßgeblich vereinfacht.

• Die Planungssicherheit für Verbände wird durch die Ausweitung des Förderzeitraums auf vier Jahre und die quartalsweise Auszahlung im Vorhinein immens gesteigert.

• Die Zusammenlegung der Grundförderung mit der Maßnahmen- und Projektförderung führt zu einer deutlichen Administrationsvereinfachung für Verbände.

• Die gesetzliche Verankerung von Mindestsummen für den Behindertensport, die AthletInnen spezifische Spitzensportförderung sowie die Finanzierung der Entsendungen zu Olympischen, Paralympischen und Special Olympics-Veranstaltungen stellen die Förderung dieser wichtigen Bereiche sicher.

[im Auftrag der BSO]

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